TransferPlay

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss
Auf Anfrage erstellt TRANSFERPLAY für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Die Anmeldung zu einem Training, Seminar oder Workshop (im Folgenden auch Veranstaltung genannt) erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TRANSFERPLAY (nachfolgend auch Veranstalter genannt) in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


Leistungen
TRANSFERPLAY verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbindlich. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind in den Leistungen nicht enthalten. Die Leistungsvereinbarung wird per Vertrag festgelegt, wobei sich TRANSFERPLAY vorbehält, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen und unter Berücksichtigung des Wetters und anderer “in der Natur liegender” Einschränkungen und Unabwägbarkeiten Programmänderungen vorzunehmen. Nebenabreden, Wünsche und Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. TRANSFERPLAY kann bei vereinbarten Veränderungen, hinsichtlich des Veranstaltungsortes oder ähnlicher Änderungen, die Mehrkosten dem Kunden in Rechnung stellen.


Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungstellung nach Durchführung der Hauptleistung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist.


Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei TRANSFERPLAY. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückgetreten zu sein, an der Veranstaltung nicht teil, so kann TRANSFERPLAY vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Für Annullierungen entstehen dem Kunden folgende Stornierungskosten:
– bis 5 Monate vor der Veranstaltung: 0 % der Kosten
– bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 10 % der Kosten
– bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: 40 % der Kosten
– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 60 % der Kosten
– darüber hinaus 100 % der Kosten
Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so ist dennoch der volle vereinbarte Preis zu entrichten.


Rücktritt und Kündigung durch TRANSFERPLAY
TRANSFERPLAY kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder Teilnehmer des Kunden in solchem Maße vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TRANSFERPLAY behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis. Ferner besteht für den Veranstalter ein Rücktrittsrecht, wenn die planmäßige Durchführung der Maßnahme durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend und vollständig zurückerstattet.


Haftung
TRANSFERPLAY garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden. TRANSFERPLAY haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von TRANSFERPLAY zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die den Teilnehmern leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände haftet der Teilnehmer in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.


Haftungsausschluss
TRANSFERPLAY haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (bspw. Hochseilgarten, Jugendherbergen usw.) und in der Programmbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Beeinträchtigungen oder Ausfall der Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen zu zählen.
Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer haftet TRANSFERPLAY nicht. Bei längerfristigen Programmen empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung.


Nutzungsrechte
Sämtliche für die Veranstaltung im vorhinein, während und im nachhinein erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt werden.


Bilddaten
Die Eigentumsrechte aller im Rahmen einer Veranstaltung von TRANSFERPLAY gemachten Bildnisse liegen bei TRANSFERPLAY. Nach mündlicher oder schriftlicher Einwilligung der auf den Bildern erkenntlichen Veranstaltungsteilnehmer können diese Bilddaten verbreitet oder öffentlich gemacht werden (§ 22 KunstUrhG). Hierbei werden keine Personendaten wie Namen oder Adressen weitergegeben und sämtliche Bilddaten anonymisiert.


Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.


Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hildesheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.